Ernährungstherapie/-beratung ist eine private Leistung, die von den Krankenversicherungen ganz oder teilweise bezuschusst werden. Wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (oder Überweisungsschein) vorliegt, beteiligt sich die Krankenkasse zu einem hohen Anteil an den Kosten.
Die Anzahl der Beratungen richtet sich nach Ihrem Krankheitsbild und dem Ausmaß der angestrebten Ernährungsumstellung. Die Krankenkasse bezuschusst in der Regel das Erstgespräch und bis zu vier Folgegespräche. Am besten klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, da jede Krankenkasse dies individuell regelt.
Im ersten Anamnesegespräch werden Ihre Lebens- und Ernährungsgewohnheiten besprochen, d.h. ich frage Ihre Krankheitsvorgeschichte (Befunde bitte mitbringen) ab. Empfehlungen für Ihre Ernährungsumstellung erfolgen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Gemeinsam legen wir Ihre persönlichen Behandlungsziele fest und erarbeiten Lösungsstrategien, die auf Sie abgestimmt alltagstauglich und umsetzbar sind.
In der Regel begleite ich meine Patienten zwischen 3 Monaten und einem Jahr. Im Gegensatz zu kurzfristigen Diäten und Ernährungstrends zielt eine individuell abgestimmte Ernährungsumstellung auf eine dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten ab, die ein Leben lang beibehalten wird. Verhaltensänderungen benötigen Zeit. Sie geben dabei das Tempo vor und wir besprechen gemeinsam die Veränderungen.
Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nach durchgeführter Behandlung und bereits erfolgter Bezahlung.