Mein Angebot umfasst:
Eine Ernährungstherapie ist eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung. Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden kann. In der Regel beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten, d.h. die Beratungen werden von den Kassen nach § 43 SGB V unterstützt. Die Dauer der Ernährungstherapie richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Diagnose.
Eine → ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung über Ernährungstherapie/ Ernährungsberatung kann ein Arzt bei folgenden Erkrankungen, die u.a. ernährungsabhängig sind, ausstellen, damit die Behandlung beginnen kann:
Die individuelle Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde, die eine Veränderung ihrer Ernährung wünschen oder Ernährungsfragen in besonderen Lebenssituationen haben, z.B.:
In der Beratung wird verhaltensorientiert gearbeitet, d.h., mit praktischen Übungen wird das Essverhalten positiv geändert.
Eine Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung durch Ihre Krankenkasse ist möglich. Sprechen Sie mich an, ich stelle mit Ihnen eine Kostenplanung auf und übernehme auf Wunsch die Kooperation bzw. Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.
Ergänzend biete ich Ihnen eine Kochberatung sowie ein Einkaufstraining an, die ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimme.
Ich erstelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für individuelle Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Vorträge oder Seminarangebote.
Hier eine Auswahl interessanter Themen: